Nachdem der untere und bewegliche Bereich der Jollenslipanlage vor drei Jahren durch eine Kunststoffvariante mit rutschfesten Gitterplatten erneuert wurde, sollte analog dazu der obere Bereich im nächsten Jahr folgen. Bislang fand diese mittlerweile dringend erforderliche Erneuerung des oberen Bereiches keine Berücksichtigung im Gemeindehaushalt. Der Zustand des oberen Holzbereiches ist ziemlich marode und es besteht akuter Handlungsbedarf, denn dem Hafenbetreiber obliegt die Verkehrssicherungspflicht und es sollte nicht erst zu einem Unfall kommen. Deshalb ergeht an die Gemeinde Laboe und speziell an die Gemeindevertreter der Appell, dass diese mittlerweile notwendige Instandsetzung auch aus Verkehrssicherungsgründen bei der Aufstellung des Gemeindehaushalts nicht schon wieder unberücksichtigt bleiben darf.