Startseite Aktuelles Archiv SBF-Prüfung der besonderen Art

Der LRV-Ausbilder Thomas Möller hat es mal wieder geschafft, alle seine sieben Kursteilnehmer sind jetzt stolze Besitzer vom Sportbootführerschein See (SBF See). Aufgrund des Corona-Verlaufes konnte im Frühjahr die praktische Prüfung nicht wie gewohnt zeitnah zur theoretischen Prüfung stattfinden. Da der LRV auch schon seit Jahren Crewmitglieder der Berlin für den Sportbootführerschein See mit ausbildet und weil in diesem Jahr wieder ein Crewmitglied der Berlin zu den Prüflingen gehörte, stellte die Laboer DGzRS-Station freundlicherweise auch das Boot für die praktische Prüfung zur Verfügung. Normalerweise findet die praktische Prüfung auf einem fremden Boot, weil der LRV selbst kein prüffähiges Boot besitzt, in Kiel statt, doch diesmal nahm der Prüfer sie natürlich unter Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Abstands- und Hygieneregeln in Laboe ab. Für die Unterstützung bedankt sich der LRV bei der Laboer DGzRS-Station. Ein Teil der Prüfung ist das An- undAblegemanöver am Kai der Schiffswerft Laboe.Auch das Rettungs(Mann-über-Bord)manöver wurde geprüft. LRV-Ausbilder Thomas Möller (vierter v.l.) und seine 7 Kursteilnehmer

Die Anforderungen in der praktischen Prüfung für den Sportbootführerschein See:

  • Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Steuern nach Kompass, Peilen
  • Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt. Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden - Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten - andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nicht an demselben Tag möglich.